Was kostet ein Makler?

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Wer einen Makler beauf­tragt, möchte natürlich wissen, wie dieser bezahlt wird. Zu diesem Thema herrschen immer noch viele Gerüchte. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick:

Ein Immobilien­makler wird nur dann bezahlt, wenn er einen Verkauf erfolg­reich durch­ge­führt hat. Dann bekommt er einen bestimmten Prozentsatz des Verkaufs­preises ausge­zahlt. Wie viel Prozent des Verkaufs­preises, also wie viel Provision der Makler bekommt, ist gesetzlich nicht festgelegt. Grund­sätzlich ist die Provision also frei verhandelbar.

Makler­courtage

Je nach Bundesland liegt die Makler­courtage zwischen 3,57% und 7% des Kaufpreises der Immobilie. In einigen Bundes­ländern trägt ausschließlich der Käufer die Kosten der Provision. Meistens ist die Provision aber zwischen Käufer und Verkäufer aufge­teilt, da der Maker für beide Parteien tätig ist. Die Frage, ob die Makler­courtage angemessen ist, ist je nach Einzelfall zu bewerten. Eine Verhandlung über die Provision, an der sowohl Eigen­tümer als auch Käufer beteiligt sind, findet fast bei jedem Kauf statt.

Vermietung

Bei der Vermietung ist seit der Einführung des Bestel­ler­prinzips im Jahre 2015 festge­schrieben, dass derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauf­tragt hat. Im Falle einer Vermietung ist zumeist der Vermieter der Auftrag­geber, so dass dieser den Makler bezahlen muss. Auch hier gilt, dass die Höhe der Makler­pro­vision nicht gesetzlich festgelegt ist. Wer über einen Makler vermietet, kann also über die Höhe der Provision verhandeln.

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