
Unsere Mitgliedschaft – Ihr Vorteil
Wir sind Mitglied des IVDs, dem Immobilienverband Deutschlands. Diese Mitgliedschaft ist ein Markenzeichen für qualifizierte Immobilienberater. Um Mitglied beim IVD zu werden, ist eine Aufnahmeprüfung notwendig. So können Sie als Kunde darauf vertrauen, dass Sie bei einem im IVD aufgenommenen Makler eine Qualitätsgarantie für die angebotenen Dienstleistungen erhalten.
Wer einen Makler beauftragt, möchte natürlich wissen, wie dieser bezahlt wird. Zu diesem Thema herrschen immer noch viele Gerüchte. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick: Ein Immobilienmakler wird nur dann bezahlt, wenn er einen Verkauf erfolgreich durchgeführt hat. Dann bekommt er einen bestimmten Prozentsatz des Verkaufspreises ausgezahlt. Wie viel Prozent des Verkaufspreises, also wie viel Provision der Makler bekommt, ist gesetzlich nicht festgelegt. Grundsätzlich ist die Provision also frei verhandelbar.
Je nach Bundesland liegt die Maklercourtage zwischen 3,57% und 7% des Kaufpreises der Immobilie. In einigen Bundesländern trägt ausschließlich der Käufer die Kosten der Provision. Meistens ist die Provision aber zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, da der Maker für beide Parteien tätig ist. Die Frage, ob die Maklercourtage angemessen ist, ist je nach Einzelfall zu bewerten. Eine Verhandlung über die Provision, an der sowohl Eigentümer als auch Käufer beteiligt sind, findet fast bei jedem Kauf statt.
Bei der Vermietung ist seit der Einführung des Bestellerprinzips im Jahre 2015 festgeschrieben, dass derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt hat. Im Falle einer Vermietung ist zumeist der Vermieter der Auftraggeber, so dass dieser den Makler bezahlen muss. Auch hier gilt, dass die Höhe der Maklerprovision nicht gesetzlich festgelegt ist. Wer über einen Makler vermietet, kann also über die Höhe der Provision verhandeln.
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